Caravan-Gutachten.de
© Tobias Weithaler - freier Sachverständiger (VfK) seit 2013
Sie hatten einen Unfall mit Ihrem Fahrzeug…? Wir helfen gerne ! Denn das Reisen ist die schönste Art der Freiheit.

Wichtiges

Der Haftpflichtschaden

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Sie als Unfallbeteiligter nicht der Unfallverursacher, sondern der durch den Unfall Geschädigte sind. In diesem Fall muss der Verursacher den gesamten Schaden des Geschädigten, der durch den Unfall entstanden ist, ersetzen. Das sind die Leistungen einer Kfz- Haftpflichtversicherung Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie entschädigt die Unfallopfer. Sie kommt unter anderem auf für die Folgen von: Reparaturkosten Abschleppkosten  Gutachterkosten Nutzungsausfall  Mietwagenkosten Wertminderung Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden An- und Abmeldekosten Anwaltskosten Wie viel zahlt die Kfz-Haftpflicht? Die gesetzliche Mindestversicherungssumme legt fest, bis zu welcher Summe der Versicherer die Kosten für einen Schaden übernehmen muss. 7,5 Millionen Euro für Personenschäden bis zu 1.220.000 Euro für Sachschäden 50.000 Euro für reine Vermögensschäden In der Regel bieten die Versicherungsunternehmen aber deutlich höhere Versicherungssummen (Deckungssummen) an, beispielsweise bis zu 100 Millionen Euro

Der Kaskoschaden

Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen. Im Kaskoschaden bestimmt die Versicherung den Sachverständigen Das sind die Leistungen der Voll- und Teilkaskoversicherung Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei ist genau festgelegt, welche Schäden versichert sind. Dies sind zum Beispiel Schäden durch Kollisionen mit Haarwild Glasbruch Fahrzeugdiebstahl Einbruchsversuch Diebstahl/Beschädigung von Zubehör Hagel/Sturm Überschwemmung Brand Die Vollkaskoversicherung ersetzt – zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung – weitere Schäden am eigenen Auto, zum Beispiel die Schäden nach einem selbst verursachten Unfall. Sie übernimmt auch die Kosten für Vandalismusschäden wie zum Beispiel zerkratzten Lack oder eine zerbeulte Tür.

Die Wahl des Gutachters

Wenn Ihr Fahrzeug bei einem fremdverschuldeten Unfall beschädigt wurde, haben Sie das Recht, es von einem neutralen Sachverständigen begutachten zu lassen. Die Gutachterkosten werden auch dann ersetzt, wenn der Experte nicht vereidigt ist, hat das Amtsgericht Dortmund am 31. August 2005 entschieden (Az. 104C 9702/04SH). Ein von der gegnerischen Haftpflichtversicherung gestellter Sachverständiger muss von Ihnen nicht akzeptiert werden. Sie können auch einen Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragen, wenn das verunfallte Fahrzeug bereits von einem Sachverständigen der gegnerischen Versicherung besichtigt wurde

Im Haftplichtfall geht es

um IHR Geld !

Wählen SIE den Gutachter Ihres Vertrauens! Lassen Sie sich nicht von niemenden unter Druck setzten und informieren Sie sich erst kostenlos bei einem unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl!                                     
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Der Haftpflichtschaden

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Sie als Unfallbeteiligter nicht der Unfallverursacher, sondern der durch den Unfall Geschädigte sind. In diesem Fall muss der Verursacher den gesamten Schaden des Geschädigten, der durch den Unfall entstanden ist, ersetzen. Das sind die Leistungen einer Kfz- Haftpflichtversicherung Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie entschädigt die Unfallopfer. Sie kommt unter anderem auf für die Folgen von: Reparaturkosten Abschleppkosten  Gutachterkosten Nutzungsausfall  Mietwagenkosten Wertminderung Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden An- und Abmeldekosten Anwaltskosten Wie viel zahlt die Kfz-Haftpflicht? Die gesetzliche Mindestversicherungssumme legt fest, bis zu welcher Summe der Versicherer die Kosten für einen Schaden übernehmen muss. 7,5 Millionen Euro für Personenschäden bis zu 1.220.000 Euro für Sachschäden 50.000 Euro für reine Vermögensschäden In der Regel bieten die Versicherungsunternehmen aber deutlich höhere Versicherungssummen (Deckungssummen) an, beispielsweise bis zu 100 Millionen Euro

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Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen. Im Kaskoschaden bestimmt die Versicherung den Sachverständigen Das sind die Leistungen der Voll- und Teilkaskoversicherung Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei ist genau festgelegt, welche Schäden versichert sind. Dies sind zum Beispiel Schäden durch Kollisionen mit Haarwild Glasbruch Fahrzeugdiebstahl Einbruchsversuch Diebstahl/Beschädigung von Zubehör Hagel/Sturm Überschwemmung Brand Die Vollkaskoversicherung ersetzt – zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung – weitere Schäden am eigenen Auto, zum Beispiel die Schäden nach einem selbst verursachten Unfall. Sie übernimmt auch die Kosten für Vandalismusschäden wie zum Beispiel zerkratzten Lack oder eine zerbeulte Tür.

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Im Haftplichtfall geht es um

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